Arbeiten in Thailand
Um in Thailand arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer unbedingt im Besitz einer Arbeitsgenehmigung (Work Permit) sein. Diese wird allerdings nur dann bewilligt, wenn der Ausländer über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt. Einzelheiten sind im "Alien Employment Act" beschrieben. Es besteht eine lange ausführliche Liste mit für Ausländern verbotenen Berufen. Investoren mit ausreichendem Investitionsumfang wird durch das Board of Investment (BOI) die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erleichtert. Dies trifft auch für das ausländische Personal ausländischer Firmen zu.
Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist ein bestehendes "Non -Immigrant Visum Type B" oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis "Residence Permit".
Dabei wird von den thailändischen Behörden davon ausgegangen, dass der ausländische Arbeitnehmer ein Einkommen von monatlich 50 000 Baht oder höher hat und der entsprechende Betrag auch versteuert wird. Nur wenn der ausländische Arbeitnehmer mit einer Thai verheiratet ist, wird von dieser Mindestforderung abgesehen.
Die erteilte Arbeitsgenehmigung ist an Tätigkeit und Arbeitsplatz gebunden. In der Praxis muss also zuerst ein Arbeitgeber gefunden werden, und erst dann kann für genau diesen Arbeitsplatz eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes muss, auch wenn es sich um eine gleichartige Beschäftigung handelt, auf jeden Fall eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden.
Im Jahr 2001 wurden die Gebühren für Arbeitsgenehmigungen stark erhöht.
- Second-Class Work Permit 3.000 Baht
- Arbeitsplatzänderung 5.000 Baht
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