thailandfreunde - VISA
Einreise ohne Visa

Ausstellung: Einreisestempel beim Passieren der Grenze-

Voraussetzung:
Bürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz bzw. Länderliste
   Rückflug- oder Weiterflugticket
   Reisepass bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig
   Kinderpässe werden nicht anerkannt.
Aufenthaltsdauer:
   30 Tage bei Einreise über Flughafen
   15 Tage bei Einreise auf dem Landweg
    Verlängerung: 1 x 7 Tage
    Mehrfacheinreise: insgesamt 3 x 30 Tage innerhalb            von180 Tagen
    Arbeitsaufnahme: strikt verboten!

Touristen-Visa

Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands.

Voraussetzung:
Rückflug- oder Weiterflugticket
Reisepass bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig
Kinderpässe werden nicht anerkannt
   Aufenthaltsdauer: 60 Tage je Einreise (max. 3 Einreisen)
   Verlängerung: 1 x 30 Tage
   Mehrfacheinreise: Visum ermöglicht generell 3 Einreisen.
   Arbeitsaufnahme: strikt verboten!
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Type O: mit Thai verheiratet, Rentner, über 50 Jahre alt
Type B: Geschäftsleute, Unternehmer, Berufstätige...

Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands.

Seit August 2009 wird, zusätzlich zu den bislang notwendigen Unterlagen, teilweise ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis verlangt. Die Botschaft und die Konsulate handhaben dies zur Zeit noch nicht einheitlich (Stand August 2009). Eine vorherige Rückfrage ist deshalb empfehlenswert.
  Aufenthaltsdauer: 90 Tage (je Einreise)
  Verlängerung: 1 x 7 Tage
  Mehrfacheinreise: als „Multiple Entry Visa“ beantragen.
In den Nachbarländern Thailands stellen die Thai-Botschaften oftmals keine Visa mit Mehrfacheinreise aus. Dies ändert sich allerdings ständig.
Arbeitsaufnahme: Nur in Verbindung mit einer Arbeitsgenehmigung.

Verlängerung des Non-Immigrant-Visa um 12 Monate (Long Stay)
Das oben aufgeführte, außerhalb von Thailand ausgestellte Non-Immigrant-Visa kann jährlich in Thailand verlängert werden. Dann entfallen die lästigen, ständigen Visareisen ins benachbarte Ausland.

Ja nach Lebenslage gibt es verschiedene Variationen:
Wenn die Ehefrau thailändische Staatsbürgerin ist
Type O-B  

Ausstellung: nur Immigration Office Thailand

Voraussetzung:
 Einreise mit Non-Immigrant-Visa
 Einkommen von mindstens 40 000 Baht/Monat
 (für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert)
 Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
 Verlängerung: jährlich
 Ausreise aus Thailand:
 vorher Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum
 Gebühren: 1900 Baht

Für Leute ab einem Alter von 50 Jahren (z.B. Rentner)
Type O-A  

Ausstellung: nur Immigration Office Thailand

Voraussetzung:
  Einreise mit Non-Immigrant-Visa
  Bankguthaben in Thailand ab 800 000 Baht
  bei Beantragung der Verlängerung schon 3                        Monate auf dem Konto
   es muss jederzeit verfügbar sein, also darf nicht festgelegt sein.
oder
Einkommen von mindestens 65 000 Baht/Monat
Eine niedrigere Rente kann mit einem entsprechenden Bankguthaben ausgeglichen werden. Für weitere ausländische Familienangehörigen werden keine separate finanzielle Anforderungen gestellt. So braucht z.B. ein Ausländerehepaar gemeinsam nur ein Konto mit 800 000 Baht bzw. nur ein Einkommen von 65 000 Baht/Monat nachzuweisen.
   (für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert)
  Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  Verlängerung: jährlich
  Ausreise aus Thailand:
  vorher Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum
  Gebühren: 1900 Baht.

Für Geschäftsleute, Unternehmer, Berufstätige...
Type B:
Non-Immigrant Visa “B” - (business and work)

Three-Year Non-Immigrant Visa “B” (Business only)
Dieses Visum erlaubt dem Ausländer für geschäftliche Zwecke, Thailand innerhalb von 3 Jahren beliebig oft, für jeweils max. 90 Tage zu besuchen. Eine Arbeitsaufnahme ist untersagt.

Thai Longstay Managment
Förderprogramm um wohlhabende Pensionäre für einen längeren Aufenthalt in Thailand zu begeistern. Von der Hilfestellung bei der Einreise und der Visabeantragung, bis zu diversen Vergünstigungen in vielen Geschäften, Urlaubsdomizielen und Gesundheitseinrichtungen reichen die Privilegien dieses Programmes.

Ausstellung:
Nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120
   Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1
   Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101
Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.

Voraussetzung:

Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein Residence Permit beantragt werden.
  Aufenthaltsdauer: dauerhaft
  Ausreise aus Thailand:
  „Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauer-Visum)
   Gebühren:
      1) 7600 Baht für Beantragung (wird bei Ablehnung nicht erstattet)
      2) nach positivem Bescheid:
      191 400 Baht bzw. 95 700 Baht wenn mit Thai verheiratet

Meldepflicht Muster  
Auch Inhaber eines Jahresvisums, müssen sich alle 90 Tage auf der Immigration melden und ein Meldeformular ausfüllen. Eine Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Ausländer, die privat bei Freunden oder Verwandten eine Unterkunft finden, sollten unbedingt daran denken, sich unverzüglich bei der Immigration anzumelden. Bei Touristen übernimmt dies das jeweilige Hotel. Wer privat übernachtet muss selber für die Meldung beim Immigration Office sorgen.

Es besteht auch die Möglichkeit die 90-Tage Meldung per Postversand abzuwickeln. Der Versand muß via Einschreiben erfolgen und Rückporto und die erforderlichen Unterlagen müssen beigelegt werden.

Das Immigration Office fordert seit Juli 2008 für die 90-Tage-Meldung einen Wohnsitznachweis. Für diesen Nachweis muss nicht unbedingt ein Mietvertrag vorgelegt werden. Das Immigration Office akzeptiert die unterschiedlichsten Papiere, aus denen die Anschrift hervorgeht. So kann bereits eine Strom-, Telefon- oder Internetrechnung als Nachweis dienen.

Besitzer eines Jahresvisa müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt das Jahresvisa.
Gebühren: 1000 Baht, Mehrfacheinreise 3800 Baht

Wichtiger Hinweis!
Bei Einreise unbedingt Stempel kontrollieren
Kontrollieren Sie unbedingt direkt bei der Passkontrolle den soeben eingefügten Stempel. Zu diesem Zeitpunkt sind Fehler noch problemlos abzuändern. Wenn zum Beispiel bei einem Non-Immigrant-Visa irrtümlich nur ein 60 Tage Stempel eingesetzt wurde, ist später mit Scherereien zu rechnen.

Overstay

Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine Gebühr von 500 Baht fällig. Mitte März 2006 wurde diese Strafe von 200 auf 500 Baht erhöht. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige Überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.

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